Individuelle GesundheitsLeistungen

IGeL

In unserer Praxis bieten wir Ihnen selbstverständlich auch individuelle Gesundheitsleistungen an. Dies bedeutet, dass Sie das gesamte Leistungsspektrum unserer Praxis in Anspruch nehmen können.

Es betrifft die Fälle, in denen die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses in den Richtlinien nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, weil sie über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientversorgung hinausgehen (sog. Übermaßbehandlung).

Wenn Sie sich für diese Leistungen interessieren, sprechen Sie uns gerne an.